|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Internatskosten |
Zum Gästebuch |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Ab dem Schuljahr 2008/09 erfolgt der Gebühreneinzug auf der Grundlage der Thüringer Verwaltungsvorschrift für Internate vom 31. Juli 2006 in der aktuellen Ausgabe durch die Salzmannschule. Das Gebühreneinzugsverfahren strukturiert sich in folgenden Schritten:
Nach Abschnitt B. I. Nr. 1 der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Kultusministeriums über die Nutzung von Internaten und Wohnheimen und die Gebühren für Unterkunft und Verpflegung vom Juli 2006 in der aktuellen Ausgabe beträgt die Jahresgebühr im Schuljahr 2010/2011 in einem Internat oder Wohnheim 2550 € (mit Vesper), davon entfallen auf die Unterkunft 1150 € sowie auf die Verpflegung 1400 €. Die Gebühren sind in zehn gleichen Teilbeträgen von 255 € und zwar 115 € für Unterkunft und 140 € für Verpflegung, jeweils zum 15. eines Monats über eine Einzugsermächtigung zu entrichten, außer in den Monaten Juli und August.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||