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Salzmannschule Schnepfenthal . Staatliches Spezialgymnasium für Sprachen
                 
Internatskosten

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Ab dem Schuljahr 2008/09 erfolgt der Gebühreneinzug auf der Grundlage der Thüringer Verwaltungsvorschrift für Internate vom 31. Juli 2006 in der aktuellen Ausgabe durch die Salzmannschule.

Das Gebühreneinzugsverfahren strukturiert sich in folgenden Schritten:

 

1. Die Sorgeberechtigten müssen eine Erklärung zur Festsetzung der Jahresgebühr für 

    Unterkunft und Verpflegung im Schuljahr 2010/11 bis zum August 2010 bei der

    Schulleitung abgeben - ein Formular wurde allen Eltern zugeschickt.


2. Auf Grundlage dieser Erklärung erhalten:

 

2.1   Sorgeberechtigte, deren jährliches Netto-Einkommen aller dem Haus-

        halt zurechenbaren Personen zusammengenommen über 30.000

        EUR liegt und sich damit kein Anspruch auf eine Unterkunfts-

        gebührenermäßigung ableitet, einen Gebührenbescheid.


2.2   Sorgeberechtigte, deren jährliches Netto-Einkommen aller dem Haus- 

        halt zurechenbaren Personen zusammengenommen unter 30.000 

        EUR liegt, erhalten eine Unterkunftsgebührenermäßigung, die sich je

        nach der Anzahl der Kinder, für die ein Anspruch des oder der  

        Sorgeberechtigten auf Kindergeld besteht, richtet.
        Diese Sorgeberechtigten erhalten zur Festlegung der Gebühren  

        zunächst einen entsprechenden Ermäßigungsantrag von der Schule,

        auf dessen Grundlage die Jahresgebühr für Unterkunft und 

        Verpflegung im Schuljahr 2010/11 über einen Gebührenbescheid

        festgesetzt wird.

Nach Abschnitt B. I. Nr. 1 der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Kultusministeriums über die Nutzung von Internaten und Wohnheimen und die Gebühren für Unterkunft und Verpflegung vom Juli 2006 in der aktuellen Ausgabe beträgt die Jahresgebühr im Schuljahr 2010/2011 in einem Internat oder Wohnheim 2550 € (mit Vesper), davon entfallen auf die Unterkunft 1150 € sowie auf die Verpflegung 1400 €.

Die Gebühren sind in zehn gleichen Teilbeträgen von 255 € und zwar 115 € für Unterkunft und 140 € für Verpflegung, jeweils zum 15. eines Monats über eine Einzugsermächtigung zu entrichten, außer in den Monaten Juli und August.